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Antirutschbeläge & Antirutschbeschichtungen

Gemäß ASR A1.5/1,2 müssen Fußböden gegen Ausrutschen gesichert sein. Die DGUV Regel 108-003 konkretisiert diese Anforderungen weiter und gibt Hilfe bei der Auswahl, Gestaltung und Umsetzung von geeigneten Bodenbelägen. Die R-Gruppen werden zur Einstufung von Antirutschbelägen benutzt, wobei R9... mehr erfahren »
Gemäß ASR A1.5/1,2 müssen Fußböden gegen Ausrutschen gesichert sein. Die DGUV Regel 108-003 konkretisiert diese Anforderungen weiter und gibt Hilfe bei der Auswahl, Gestaltung und Umsetzung von... mehr erfahren »
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Antirutschbeläge & Antirutschbeschichtungen

Gemäß ASR A1.5/1,2 müssen Fußböden gegen Ausrutschen gesichert sein. Die DGUV Regel 108-003 konkretisiert diese Anforderungen weiter und gibt Hilfe bei der Auswahl, Gestaltung und Umsetzung von geeigneten Bodenbelägen.
Die R-Gruppen werden zur Einstufung von Antirutschbelägen benutzt, wobei R9 die niedrigste und R13 die höchste Rutschhemmung auffweist. Je nach Arbeitsbereich und Gefahrenpotenzial muss ein entsprechender Antirutschbelag gewählt werden. Auch gibt es verschiedene Stoffe, die die Rutschgefahr am Arbeitsplatz erhöhen, beispielsweise Wasser, Öle und Verunreinigungen, was bei der Auswahl des rutschhemmenden Bodenbelags berücksichtigt werden muss.

Schützen Sie Mitarbeiter und Gäste in Ihrem Betrieb effektiv vor Unfällen und der Gefahr des Ausrutschens. Finden Sie eine große Auswahl an Antirutschbelägen und Antirutschbeschichtungen sowohl für Böden, als auch für Treppen.

Die ASR A1.5/1,2 sieht für Treppen in allgemeinen Arbeitsbereichen im Innenbereich eine Rutschhemmung von mindestens R9 vor. Für Treppen im Außenbereich muss mindestens eine Rutschhemmung von R10 gewählt werden. Auch ist zu berücksichtigen, dass Treppen in Eingangsbereichen durch Nässe zusätzlich belastet werden können und ein erhöhtes Unfallrisiko enstehen kann.

Sparen Sie nicht bei der Rutschhemmung von Treppen in Ihrem Unternehmen, Sie erhöhen sonst das Unfallrisiko für Mitarbeiter und Gäste.

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