Rettungszeichen- und Notleuchten gem. ASR A3.4/3 und DIN EN 60598-2-22
Rettungszeichen- und Notleuchten sind besonders bei Stromausfällen wichtig. Sobald die übrige Beleuchtung ausfällt, springen die Notleuchten
an. Somit ist der Fluchtweg
auch bei Dunkelheit gut sichtbar. Laut ASR müssen Fluchtwege durch Notleuchten gekennzeichnet sein, wenn es keine langnachleuchtenden Fluchtwegschilder
gibt. Im Falle einer Evakuierung oder Flucht aus dem Gebäude muss Sicherheitsbeleuchtung so lang aktiv sein, wie das Verlassen des Gebäudes dauert.
Durch die Verwendung von LED-Technik, ist eine ausreichend lange Betriebsdauer, mindestens 3 Stunden, sichergestellt.
Die ASR A3.4/3 regelt die Anforderungen und das Betreiben von Sicherheits- und Notbeleuchtung im Betrieb. Zum einen nennt sie beispielhaft
Betriebe, in denen Notleuchten nötig sind, zum anderen enthält sie lichttechnische Anforderungen an Notbeleuchtung und
Sicherheitsleitsysteme.
Zusätzlich sind in der DIN EN 60598-2-22 Anforderungen an Sicherheits- und Notbeleuchtung mit Notstromaggregaten
bis 1000 V festgehalten.
Alle unsere hier angebotenen Notleuchten erfüllen die Anforderungen der ASR A3.4/3 und der DIN EN 60598-2-22. Der Bereich
wird von
Stromkreisbezeichnungsschildern ergänzt, die für die Kennzeichnung der Einrichtungen vorgeschrieben sind.