Prüfplaketten gemäß Vorschriften
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik
(VDE) geben eine Reihe von Vorschriften, Regeln und Informationen für Arbeitsmittel, Anlagen und Betriebsmitteln aus. In diesen Texten sind unter anderem
Prüfungen vorgeschrieben, wobei die Prüffristen variieren können.
Zur Kennzeichnung erfolgter Prüfungen gem. aller gängigen Vorschriften haben Sie in diesem
Bereich die Auswahl zwischen verschiedensten Prüfplaketten. Kennzeichnen Sie durchgeführte Prüfungen rechtssicher und eindeutig, direkt am
Prüfling.
Eine der wohl geläufigsten Vorschriften ist die
DGUV Vorschrift 3. Laut
DGUV V3 hat der Unternehmer dafür Sorge zu tragen, dass
Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durch Elektrofachkräfte ausgeführt werden und, dass das Betreiben von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
nach den elektronischen Regeln erfolgt. In ihr
werden außerdem Prüfungen für diese vorgeschrieben, zum einen vor der ersten Inbetriebnahme bzw. nach Änderung und Instandsetzung, zum anderen
Wiederholungsprüfungen in regelmäßigen Zeitabständen. Unterschieden wird dabei zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen.
Sie erhalten hier
Prüfplaketten gemäß DGUV, VDE, ASR, BetrSichV und
TRBS.