Gefahrgutaufkleber für begrenzte Mengen, freigestellte Mengen & UN-Nummern
Die Kennzeichnung bei begrenzten oder freigestellten Mengen von Gefahrgut stellt eine teilweise Befreiung von den Vorschriften der ADR dar. Gefahrgut, welches in
begrenzten Mengen transportiert wird, muss nicht mit den üblichen Gefahrzetteln versehen werden. Für den Transport im Straßen-, Schienen- und Seeverkehr gibt es ein
einheitliches Kennzeichen. Für den Transport in der Luft ist das Kennzeichen um ein "Y" in der Mitte ergänzt.
Nicht alle gefährlichen Güter können durch den Transport in begrenzten oder freigestellten Mengen von der Kennzeichnungspflicht der ADR befreit werden. Ein
umfangreiches Verzeichnis über alle gefährlichen Güter und den begrenzten bzw. freigestellten Mengen finden Sie in der ADR Kapitel 3.2.1 Tabelle A.