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Gefahrensymbole gem. GHS/CLP

Insgesamt sind im GHS 9 Gefahrensymbole mit verschiedenen Bedeutungen und fortlaufender Nummerierung festgelegt. Die Bezeichnungen der GHS Gefahrensymbole lauten wie folgt: GHS01 - Explodierende Bombe GHS02 - Flamme GHS03 - Flamme über einem Kreis GHS04 - Gasflasche GHS05 - Ätzwirkung... mehr erfahren »
Insgesamt sind im GHS 9 Gefahrensymbole mit verschiedenen Bedeutungen und fortlaufender Nummerierung festgelegt. Die Bezeichnungen der GHS Gefahrensymbole lauten wie folgt: GHS01 -... mehr erfahren »
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Gefahrensymbole gem. GHS/CLP

Insgesamt sind im GHS 9 Gefahrensymbole mit verschiedenen Bedeutungen und fortlaufender Nummerierung festgelegt. Die Bezeichnungen der GHS Gefahrensymbole lauten wie folgt:

  • GHS01 - Explodierende Bombe
  • GHS02 - Flamme
  • GHS03 - Flamme über einem Kreis
  • GHS04 - Gasflasche
  • GHS05 - Ätzwirkung
  • GHS06 - Totenkopf mit gekreuzten Knochen
  • GHS07 - dickes Ausrufezeichensymbol
  • GHS08 - Gesund­ heits­gefahr
  • GHS09 - Umwelt

Des Weiteren beschreibt die CLP Anforderungen für die Abmessungen von Gefahrstoffkennzeichnung. In der folgenden Tabelle wird das Fassungsvermögen der Verpackung ins Verhältnis mit den Abmessungen des Kennzeichnungsetiketts in Millimeter gestellt.

Abmessungen der Kennzeichnungsetiketten

Fassungsvermögen der VerpackungAbmessungen (in mm)
bis 3 Liter
wenn möglich mindestens 52 x 74
über 3 Liter bis höchstens 50 Liter
mindestens 74 x 105
über 50 Liter bis höchstens 500 Liter
mindestens 105 x 148
größer als 500 Liter
mindestens 148 x 210

Finden Sie hier alle Gefahrensymbole gem. GHS/CLP entweder als Einzeletikett oder auf Rolle à 500 Stück.

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