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Gefahrgutaufkleber: Lithiumbatterien - ADR 2019 / Sondervorschrift 188

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Artikel-Nr.: 69/61
Ausführung: Einzeletikett
Größe: 100 x 100 mm
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1
Ausführung Größe Artikel-Nr. Preis (exkl. MwSt.)
Einzeletikett 100 x 100 mm 69/61
1,40 €*
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Einzeletikett 70 x 100 mm 69/62
0,95 €*
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Rolle à 500 Stück 100 x 100 mm 69/91
128,85 €*
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Rolle à 500 Stück 70 x 100 mm 69/92
110,35 €*
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Beschreibung
"Gefahrgutaufkleber: Lithiumbatterien - ADR 2019 / Sondervorschrift 188"
Kennzeichnung gemäß ADR für Batterien Im oberen Bereich des weißen Etikettes sind...

Kennzeichnung gemäß ADR für Batterien
Im oberen Bereich des weißen Etikettes sind mehrere Batterien abgebildet. Diese stehen aufrecht. Eine der Batterien ist beschädigt und liegt. Aus ihr tritt eine Flamme aus. Um das Etikett herum ist ein roter schraffierter Rahmen. Unter der Abbildung der Batterien steht der Text "UN-Nr.:" und "Tel.-Nr.:". Diese sind mit einem permanent haftenden Stift noch händisch einzutragen.

Material:

  • Folie selbstklebend

Neue Kennzeichnungspflicht für Lithium- Batterien und Zellen nach ADR 2017. Lithium Batterien und Zellen sind nach internationalem Transportrecht als Gefahrgut eingestuft. Versandstücke mit kleinen (unter 100 Wh/max. 2g Lithium je Batterie) Lithiumbatterien und -zellen nach Sondervorschrift 188, unterliegen nicht den übrigen Vorschriften der ADR. Für diese Produkte wurde ein neues einheitliches Verpackungskennzeichen eingeführt, welches neben ADR, RID, IMDG-Code auch gemäß IATA im Luftverkehr Gültigkeit besitzt.

Eigenschaften:

  • Einheitliches Batteriesymbol
  • Rot schraffierter Rand (Mindestbreite 5 mm)
  • Angabe von UN- und Telefonnummer verpflichtend
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